Allgemein gilt die jeweils genutzte Software als steuerrechtlich relevanter Vorgang in den Praxisabläufen, wenn du mit dieser Software deine Leistung abrechnest. Die Verwendung ist dann in einer revisionssicher und nachvollziehbar aktuell gehaltenen Verfahrensdokumentation genau zu dokumentieren. Wir halten den softwareseiteigen Teil der Verfahrensdokumentation immer auf dem neuesten Stand und übersenden ihn dir, sobald du ihn zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt brauchst. Bitte kontaktiere uns.